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Für Umsatzsteuer anmelden

Die Mehrwertsteuerregistrierung kann auf eigene Initiative durchgeführt werden, indem du das angeforderte Formular auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ausfüllst.

Auf dieser Seite erhältst du grundlegende Informationen zum Registrierungsvorgang, wenn du bisher nicht für die Mehrwertsteuer registriert warst.

Um Ratschläge zu deiner persönlichen Situation zu erhalten, solltest du mit einem bzw. einer Steuerberater*in sprechen.

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So registrierst du dich online für die Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die auf den Verkauf oder die Einfuhr von steuerpflichtigen Waren oder Dienstleistungen in der Schweiz erhoben wird. Du musst dich zu Mehrwertsteuerzwecken registrieren, wenn dein Jahresumsatz vor der Steuer oder dein erwarteter Jahresumsatz 100 000 CHF übersteigt. Bitte beachte, dass dieser Wert für 2024 gilt.

Du kannst dich auch freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn du steuerpflichtige Lieferungen anbietest, bei denen dein Umsatz oder dein erwarteter Umsatz den oben angegebenen Schwellenwert nicht überschreitet.

Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 8,1 % (ab dem 1. Januar 2024). Für bestimmte Waren oder Dienstleistungen können andere Mehrwertsteuersätze gelten. Außerdem können bestimmte Waren und Dienstleistungen gemäß dem Mehrwertsteuergesetz und anderen geltenden Rechtsvorschriften von der Mehrwertsteuer befreit sein.

Sobald die Mehrwertsteuerregistrierung erfolgreich abgeschlossen wurde, erhältst du ein Bestätigungsschreiben von der ESTV. Nach Erhalt dieses Schreibens musst du dich im ePortal der ESTV registrieren, um regelmäßige Mehrwertsteuererklärungen einreichen zu können.

Wenn du die Saldosteuersatzmethode beantragst, solltest du dies zusätzlich über das Formular Nr. 1198 tun. Im Rahmen der Saldosteuersatzmethode hast du keinen Anspruch auf Erstattung der effektiven Vorsteuer auf Kosten, da sie durch die Anwendung des Saldosteuersatzes als Mehrwertsteuerabzug gilt. Die Höhe des Saldosteuersatzes wird von der ESTV festgelegt und hängt von der Branche und der spezifischen Tätigkeit ab.

Was zur Mehrwertsteuerregistrierung gehört

  • USt.-Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen

    Wenn du für die Mehrwertsteuer registriert bist, muss die Mehrwertsteuer, die du beim Verkauf deiner Lieferdienste erhebst, an die ESTV übermittelt werden. Dies wird als Ausgangssteuer bezeichnet.

  • USt. auf Geschäftskosten

    Neben der Erhebung der Mehrwertsteuer können Dritte dir auch die Mehrwertsteuer berechnen, wenn du steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen erwirbst. Dies gilt beispielsweise für Geschäftsausgaben wie Motorradreparaturen, bei denen die Werkstatt dir die Mehrwertsteuer berechnet (normalerweise im Preis für die Reparatur enthalten). Dies nennt sich Vorsteuer. Wenn du für die Mehrwertsteuer registriert bist, kannst du diese Vorsteuer möglicherweise von der von dir erhobenen Ausgangssteuer abziehen und der ESTV nur die positive Differenz zwischen ihnen übermitteln. Wenn du jedoch nicht für die Mehrwertsteuer registriert bist (falls du den oben genannten Schwellenwert von 100 000 CHF nicht erreichst oder dich nicht freiwillig registriert hast), zahlst du diese Vorsteuer, ohne dass sie abzugsfähig ist.

    Die Mehrwertsteuer auf Kraftstoffkosten, die für geschäftliche Zwecke anfallen, kann von der Ausgangssteuer zurückgefordert/abgezogen werden, jedoch nur, wenn du für die Mehrwertsteuer registriert bist.

    Die Mehrwertsteuer im Rahmen der Standardmethode sollte übermittelt werden, und die Mehrwertsteuererklärungen sind vierteljährlich über das Online-ePortal innerhalb von 60 Tagen nach Ende des entsprechenden Zeitraums einzureichen. Für die Zahlung der Steuerschuld gilt die gleiche Frist.

    Die Mehrwertsteuer im Rahmen der Saldosteuersatzmethode und die Mehrwertsteuererklärungen sind halbjährlich im Online-ePortal innerhalb von 60 Tagen nach Ende des entsprechenden Zeitraums einzureichen. Für die Zahlung der Steuerschuld gilt die gleiche Frist.

    Wenn du nicht den Schwellenwert von 100 000 CHF erreichst und dich nicht freiwillig für die Mehrwertsteuer registriert hast, bist du nicht mehrwertsteuerpflichtig.

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Erste Schritte

Du musst dich zu Mehrwertsteuerzwecken registrieren, wenn dein Jahresumsatz oder dein erwarteter Jahresumsatz 100 000 CHF übersteigt. Bitte beachte, dass dieser Wert für 2024 gilt.

Wenn du dich nicht für die Mehrwertsteuer registrierst, obwohl du den oben genannten Schwellenwert erreicht hast, kann dies zu einer Strafgebühr durch die ESTV führen. Du kannst dich auch freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn dein Jahresumsatz den oben genannten Schwellenwert nicht überschreitet.

Die Frist für die Einreichung einer Mehrwertsteuererklärung ist der 60. Tag nach Ende des entsprechenden Zeitraums. Beispielsweise endet der Einreichungszeitraum für das erste Quartal am 31. März. Die Frist für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung und die Zahlung der fälligen Mehrwertsteuer ist somit am 31. Mai.

Die Nichtübermittlung der Mehrwertsteuer kann zu einer Geldstrafe und Zinszahlungen führen.

Unabhängig von deinem Registrierungsstatus für die Mehrwertsteuer musst du deine Unterlagen aufbewahren.

Wir empfehlen dir, mit einem bzw. einer Steuerberater*in zu sprechen, damit du deine Mehrwertsteuerpflichten vollständig verstehst.

Die Saldosteuersatzmethode

Wenn der von dir erzielte Jahresumsatz nicht 5 000 000 CHF übersteigt und deine zu entrichtende Mehrwertsteuer nicht 103 000 CHF übersteigt, bist du möglicherweise berechtigt, die „Saldosteuersatzmethode“ zu beantragen.

Im Rahmen dieser vereinfachten Regelung:

  • Berechnest du Uber 8,1 % Mehrwertsteuer über deine Lieferrechnungen (ab dem 1. Januar 2024).
  • Berechnest du deine an die ESTV fällige Mehrwertsteuer, indem du deinen Bruttoumsatz (d. h. einschließlich der erhobenen Mehrwertsteuer) mit dem von den Steuerbehörden genehmigten Steuersatz multiplizierst.
  • Ist es dir nicht gestattet, die dir in Rechnung gestellte Vorsteuer zurückzufordern.
  • Reichst du nur zwei Mehrwertsteuererklärungen pro Jahr ein (siehe oben).

Um diese Methode anwenden zu können, musst du sie offiziell bei den Steuerbehörden beantragen. Weitere Informationen findest du auf der Website der Regierung.

Dein Uber Profil

Wenn du für die Mehrwertsteuer registriert bist, sende uns eine gültige Schweizer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (indem du sie auf deiner Seite „Steuerprofil/Rechnungseinstellungen“ hinzufügst) und aktualisiere dein Steuerprofil in der Uber App.

FAQ

  • Die Mehrwertsteuerregistrierung erfolgt auf eigene Initiative, indem du das relevante Formular auf der Website der ESTV ausfüllst.

  • Dein Umsatz ergibt sich aus der Summe der von dir erbrachten Dienstleistungen. In der Uber App sind dies Verkäufe, die du an Uber tätigst. Bitte beachte jedoch, dass du Umsätze, die du durch Aktivitäten erzielst, die nicht mit der Uber App zusammenhängen, aus steuerlichen Gründen wahrscheinlich auch berücksichtigen musst.

    Wir empfehlen dir, dich an die ESTV, die zuständige Industrie- und Handelskammer und/oder deine*n Steuerberater*in zu wenden, um sicherzugehen, dass du deinen Umsatz korrekt berechnest.

  • Gemäß dem Schweizer Steuersystem für Einkommenssteuern zählen Trinkgelder als Teil deines Einkommens und sollten in deiner Einkommenssteuererklärung aufgeführt und entsprechend besteuert werden.

    Bitte sprich mit dem Team der ESTV in deiner Nähe und/oder deinem bzw. deiner Steuerberater*in, um sicherzustellen, dass du deine steuerlichen Pflichten vollständig verstehst.

  • In der Regel gelten diese Zahlungen als Dienstleistungen, die du für Uber erbringst. Diese Dienstleistungen unterliegen in der Schweiz üblicherweise der Mehrwertsteuer.

    Bitte sprich mit einem bzw. einer Mitarbeitenden der ESTV in deiner Nähe und/oder deinem bzw. deiner Steuerberater*in, um sicherzustellen, dass du steuerlich richtig handelst.

  • Nein, Uber Eats hat sein Geschäftsmodell in der Schweiz am 6. Februar 2023 geändert. Im vorherigen Modell hast du Dienste von Uber in den Niederlanden erworben.

  • Uber Eats ist als Mehrwertsteuer-Anbieter bei der ESTV registriert und berechnet eine Mehrwertsteuer von 8,1 % auf seine Gebühren.

    Uber überweist die erhobene Mehrwertsteuer an die ESTV im Rahmen unserer Verpflichtung, die Schweizer Steuergesetze einzuhalten.

  • Nein. Als unabhängige*r Anbieter*in bist du für die Registrierung, Einreichung und Übermittlung der Mehrwertsteuer und anderer für dich geltender Steuern an die ESTV verantwortlich.

  • Sofern du gemäß der Standardmethode für die Mehrwertsteuer registriert bist, kannst du die Mehrwertsteuer abziehen, die du auf Käufe von Waren oder Dienstleistungen für dein Unternehmen gezahlt hast („Vorsteuer“). Diese Vorsteuer kann von der Mehrwertsteuer abgezogen werden, die du auf die Lieferdienste für deine Kund*innen erhebst („Ausgangssteuer“).

    Bitte wende dich an eine*n Mitarbeitende*n der ESTV oder deine*n Steuerberater*in, um zu erfahren, ob du die Mehrwertsteuer abziehen oder eine Rückerstattung für sie erhalten kannst.

  • Sobald du dich für die Mehrwertsteuer registriert hast, musst du deine Mehrwertsteuererklärung im Online-ePortal innerhalb von 60 Tagen nach Ende des entsprechenden Zeitraums einreichen.

    Wenn du eine ausführlichere Anleitung benötigst, empfehlen wir dir, mit einem bzw. einer Steuerberater*in oder dem Team der ESTV zu sprechen.

  • Lies dir dazu auch die Steuerinformationen von KPMG durch.

Die Steuersituation ist je nach Partner*in unterschiedlich. Die Informationen auf dieser Seite entsprechen möglicherweise nicht deinen Bedürfnissen in puncto steuerlicher Angelegenheiten und sollten nicht als Ersatz für unabhängige Steuerberatung dienen. Uber kann dir keine steuerliche Beratung für deine konkrete Situation anbieten. Daher empfehlen wir dir dringend, mit einem bzw. einer professionellen Steuerberater*in zu sprechen, um individuelle Hilfe und Beratung für deine konkreten Umstände zu erhalten.

Die Informationen auf dieser Seite richten sich nur an Partner*innen, die Dienste in der Schweiz anbieten.

Zuletzt aktualisiert: 15. Februar 2024