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FĂŒr Umsatzsteuer anmelden

Die Mehrwertsteuerregistrierung kann auf eigene Initiative durchgefĂŒhrt werden, indem du das angeforderte Formular auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ausfĂŒllst.

Auf dieser Seite erhĂ€ltst du grundlegende Informationen zum Registrierungsvorgang, wenn du bisher nicht fĂŒr die Mehrwertsteuer registriert warst.

Um RatschlÀge zu deiner persönlichen Situation zu erhalten, solltest du mit einem bzw. einer Steuerberater*in sprechen.

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So registrierst du dich online fĂŒr die Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die auf den Verkauf oder die Einfuhr von steuerpflichtigen Waren oder Dienstleistungen in der Schweiz erhoben wird. Du musst dich zu Mehrwertsteuerzwecken registrieren, wenn dein Jahresumsatz vor der Steuer oder dein erwarteter Jahresumsatz 100 000 CHF ĂŒbersteigt. Bitte beachte, dass dieser Wert fĂŒr 2024 gilt.

Du kannst dich auch freiwillig fĂŒr die Mehrwertsteuer registrieren, wenn du steuerpflichtige Lieferungen anbietest, bei denen dein Umsatz oder dein erwarteter Umsatz den oben angegebenen Schwellenwert nicht ĂŒberschreitet.

Der Standard-Mehrwertsteuersatz betrĂ€gt 8,1 % (ab dem 1. Januar 2024). FĂŒr bestimmte Waren oder Dienstleistungen können andere MehrwertsteuersĂ€tze gelten. Außerdem können bestimmte Waren und Dienstleistungen gemĂ€ĂŸ dem Mehrwertsteuergesetz und anderen geltenden Rechtsvorschriften von der Mehrwertsteuer befreit sein.

Sobald die Mehrwertsteuerregistrierung erfolgreich abgeschlossen wurde, erhĂ€ltst du ein BestĂ€tigungsschreiben von der ESTV. Nach Erhalt dieses Schreibens musst du dich im ePortal der ESTV registrieren, um regelmĂ€ĂŸige MehrwertsteuererklĂ€rungen einreichen zu können.

Wenn du die Saldosteuersatzmethode beantragst, solltest du dies zusĂ€tzlich ĂŒber das Formular Nr. 1198 tun. Im Rahmen der Saldosteuersatzmethode hast du keinen Anspruch auf Erstattung der effektiven Vorsteuer auf Kosten, da sie durch die Anwendung des Saldosteuersatzes als Mehrwertsteuerabzug gilt. Die Höhe des Saldosteuersatzes wird von der ESTV festgelegt und hĂ€ngt von der Branche und der spezifischen TĂ€tigkeit ab.

Was zur Mehrwertsteuerregistrierung gehört

  • USt.-Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen

    Wenn du fĂŒr die Mehrwertsteuer registriert bist, muss die Mehrwertsteuer, die du beim Verkauf deiner Lieferdienste erhebst, an die ESTV ĂŒbermittelt werden. Dies wird als Ausgangssteuer bezeichnet.

  • USt. auf GeschĂ€ftskosten

    Neben der Erhebung der Mehrwertsteuer können Dritte dir auch die Mehrwertsteuer berechnen, wenn du steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen erwirbst. Dies gilt beispielsweise fĂŒr GeschĂ€ftsausgaben wie Motorradreparaturen, bei denen die Werkstatt dir die Mehrwertsteuer berechnet (normalerweise im Preis fĂŒr die Reparatur enthalten). Dies nennt sich Vorsteuer. Wenn du fĂŒr die Mehrwertsteuer registriert bist, kannst du diese Vorsteuer möglicherweise von der von dir erhobenen Ausgangssteuer abziehen und der ESTV nur die positive Differenz zwischen ihnen ĂŒbermitteln. Wenn du jedoch nicht fĂŒr die Mehrwertsteuer registriert bist (falls du den oben genannten Schwellenwert von 100 000 CHF nicht erreichst oder dich nicht freiwillig registriert hast), zahlst du diese Vorsteuer, ohne dass sie abzugsfĂ€hig ist.

    Die Mehrwertsteuer auf Kraftstoffkosten, die fĂŒr geschĂ€ftliche Zwecke anfallen, kann von der Ausgangssteuer zurĂŒckgefordert/abgezogen werden, jedoch nur, wenn du fĂŒr die Mehrwertsteuer registriert bist.

    Die Mehrwertsteuer im Rahmen der Standardmethode sollte ĂŒbermittelt werden, und die MehrwertsteuererklĂ€rungen sind vierteljĂ€hrlich ĂŒber das Online-ePortal innerhalb von 60 Tagen nach Ende des entsprechenden Zeitraums einzureichen. FĂŒr die Zahlung der Steuerschuld gilt die gleiche Frist.

    Die Mehrwertsteuer im Rahmen der Saldosteuersatzmethode und die MehrwertsteuererklĂ€rungen sind halbjĂ€hrlich im Online-ePortal innerhalb von 60 Tagen nach Ende des entsprechenden Zeitraums einzureichen. FĂŒr die Zahlung der Steuerschuld gilt die gleiche Frist.

    Wenn du nicht den Schwellenwert von 100 000 CHF erreichst und dich nicht freiwillig fĂŒr die Mehrwertsteuer registriert hast, bist du nicht mehrwertsteuerpflichtig.

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Erste Schritte

Du musst dich zu Mehrwertsteuerzwecken registrieren, wenn dein Jahresumsatz oder dein erwarteter Jahresumsatz 100 000 CHF ĂŒbersteigt. Bitte beachte, dass dieser Wert fĂŒr 2024 gilt.

Wenn du dich nicht fĂŒr die Mehrwertsteuer registrierst, obwohl du den oben genannten Schwellenwert erreicht hast, kann dies zu einer StrafgebĂŒhr durch die ESTV fĂŒhren. Du kannst dich auch freiwillig fĂŒr die Mehrwertsteuer registrieren, wenn dein Jahresumsatz den oben genannten Schwellenwert nicht ĂŒberschreitet.

Die Frist fĂŒr die Einreichung einer MehrwertsteuererklĂ€rung ist der 60. Tag nach Ende des entsprechenden Zeitraums. Beispielsweise endet der Einreichungszeitraum fĂŒr das erste Quartal am 31. MĂ€rz. Die Frist fĂŒr die Einreichung der MehrwertsteuererklĂ€rung und die Zahlung der fĂ€lligen Mehrwertsteuer ist somit am 31. Mai.

Die NichtĂŒbermittlung der Mehrwertsteuer kann zu einer Geldstrafe und Zinszahlungen fĂŒhren.

UnabhĂ€ngig von deinem Registrierungsstatus fĂŒr die Mehrwertsteuer musst du deine Unterlagen aufbewahren.

Wir empfehlen dir, mit einem bzw. einer Steuerberater*in zu sprechen, damit du deine Mehrwertsteuerpflichten vollstÀndig verstehst.

Die Saldosteuersatzmethode

Wenn der von dir erzielte Jahresumsatz nicht 5 000 000 CHF ĂŒbersteigt und deine zu entrichtende Mehrwertsteuer nicht 103 000 CHF ĂŒbersteigt, bist du möglicherweise berechtigt, die „Saldosteuersatzmethode“ zu beantragen.

Im Rahmen dieser vereinfachten Regelung:

  • Berechnest du Uber 8,1 % Mehrwertsteuer ĂŒber deine Lieferrechnungen (ab dem 1. Januar 2024).
  • Berechnest du deine an die ESTV fĂ€llige Mehrwertsteuer, indem du deinen Bruttoumsatz (d. h. einschließlich der erhobenen Mehrwertsteuer) mit dem von den Steuerbehörden genehmigten Steuersatz multiplizierst.
  • Ist es dir nicht gestattet, die dir in Rechnung gestellte Vorsteuer zurĂŒckzufordern.
  • Reichst du nur zwei MehrwertsteuererklĂ€rungen pro Jahr ein (siehe oben).

Um diese Methode anwenden zu können, musst du sie offiziell bei den Steuerbehörden beantragen. Weitere Informationen findest du auf der Website der Regierung.

Dein Uber Profil

Wenn du fĂŒr die Mehrwertsteuer registriert bist, sende uns eine gĂŒltige Schweizer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (indem du sie auf deiner Seite „Steuerprofil/Rechnungseinstellungen“ hinzufĂŒgst) und aktualisiere dein Steuerprofil in der Uber App.

FAQ

  • Die Mehrwertsteuerregistrierung erfolgt auf eigene Initiative, indem du das relevante Formular auf der Website der ESTV ausfĂŒllst.

  • Dein Umsatz ergibt sich aus der Summe der von dir erbrachten Dienstleistungen. In der Uber App sind dies VerkĂ€ufe, die du an Uber tĂ€tigst. Bitte beachte jedoch, dass du UmsĂ€tze, die du durch AktivitĂ€ten erzielst, die nicht mit der Uber App zusammenhĂ€ngen, aus steuerlichen GrĂŒnden wahrscheinlich auch berĂŒcksichtigen musst.

    Wir empfehlen dir, dich an die ESTV, die zustÀndige Industrie- und Handelskammer und/oder deine*n Steuerberater*in zu wenden, um sicherzugehen, dass du deinen Umsatz korrekt berechnest.

  • GemĂ€ĂŸ dem Schweizer Steuersystem fĂŒr Einkommenssteuern zĂ€hlen Trinkgelder als Teil deines Einkommens und sollten in deiner EinkommenssteuererklĂ€rung aufgefĂŒhrt und entsprechend besteuert werden.

    Bitte sprich mit dem Team der ESTV in deiner NÀhe und/oder deinem bzw. deiner Steuerberater*in, um sicherzustellen, dass du deine steuerlichen Pflichten vollstÀndig verstehst.

  • In der Regel gelten diese Zahlungen als Dienstleistungen, die du fĂŒr Uber erbringst. Diese Dienstleistungen unterliegen in der Schweiz ĂŒblicherweise der Mehrwertsteuer.

    Bitte sprich mit einem bzw. einer Mitarbeitenden der ESTV in deiner NĂ€he und/oder deinem bzw. deiner Steuerberater*in, um sicherzustellen, dass du steuerlich richtig handelst.

  • Nein, Uber Eats hat sein GeschĂ€ftsmodell in der Schweiz am 6. Februar 2023 geĂ€ndert. Im vorherigen Modell hast du Dienste von Uber in den Niederlanden erworben.

  • Uber Eats ist als Mehrwertsteuer-Anbieter bei der ESTV registriert und berechnet eine Mehrwertsteuer von 8,1 % auf seine GebĂŒhren.

    Uber ĂŒberweist die erhobene Mehrwertsteuer an die ESTV im Rahmen unserer Verpflichtung, die Schweizer Steuergesetze einzuhalten.

  • Nein. Als unabhĂ€ngige*r Anbieter*in bist du fĂŒr die Registrierung, Einreichung und Übermittlung der Mehrwertsteuer und anderer fĂŒr dich geltender Steuern an die ESTV verantwortlich.

  • Sofern du gemĂ€ĂŸ der Standardmethode fĂŒr die Mehrwertsteuer registriert bist, kannst du die Mehrwertsteuer abziehen, die du auf KĂ€ufe von Waren oder Dienstleistungen fĂŒr dein Unternehmen gezahlt hast („Vorsteuer“). Diese Vorsteuer kann von der Mehrwertsteuer abgezogen werden, die du auf die Lieferdienste fĂŒr deine Kund*innen erhebst („Ausgangssteuer“).

    Bitte wende dich an eine*n Mitarbeitende*n der ESTV oder deine*n Steuerberater*in, um zu erfahren, ob du die Mehrwertsteuer abziehen oder eine RĂŒckerstattung fĂŒr sie erhalten kannst.

  • Sobald du dich fĂŒr die Mehrwertsteuer registriert hast, musst du deine MehrwertsteuererklĂ€rung im Online-ePortal innerhalb von 60 Tagen nach Ende des entsprechenden Zeitraums einreichen.

    Wenn du eine ausfĂŒhrlichere Anleitung benötigst, empfehlen wir dir, mit einem bzw. einer Steuerberater*in oder dem Team der ESTV zu sprechen.

  • Lies dir dazu auch die Steuerinformationen von KPMG durch.

Die Steuersituation ist je nach Partner*in unterschiedlich. Die Informationen auf dieser Seite entsprechen möglicherweise nicht deinen BedĂŒrfnissen in puncto steuerlicher Angelegenheiten und sollten nicht als Ersatz fĂŒr unabhĂ€ngige Steuerberatung dienen. Uber kann dir keine steuerliche Beratung fĂŒr deine konkrete Situation anbieten. Daher empfehlen wir dir dringend, mit einem bzw. einer professionellen Steuerberater*in zu sprechen, um individuelle Hilfe und Beratung fĂŒr deine konkreten UmstĂ€nde zu erhalten.

Die Informationen auf dieser Seite richten sich nur an Partner*innen, die Dienste in der Schweiz anbieten.

Zuletzt aktualisiert: 15. Februar 2024