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Für Umsatzsteuer anmelden

Die Mehrwertsteuerregistrierung kann auf eigene Initiative durchgeführt werden, indem du das angeforderte Formular auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ausfüllst.

Auf dieser Seite erhältst du grundlegende Informationen zum Registrierungsvorgang, wenn du bisher nicht für die Mehrwertsteuer registriert warst.

Um Ratschläge zu deiner persönlichen Situation zu erhalten, solltest du mit einem bzw. einer Steuerberater*in sprechen.

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So registrierst du dich online für die Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die auf den Verkauf oder die Einfuhr steuerbarer Waren oder die Erbringung steuerbarer Dienstleistungen in der Schweiz erhoben wird. Sie sind verpflichtet, sich für Mehrwertsteuerzwecke zu registrieren, wenn Ihr jährlicher Umsatz vor Steuern oder der erwartete Jahresumsatz CHF 100,000 übersteigt (in diesem letzteren Fall basierend auf dem auf ein Jahr hochgerechneten Umsatz der ersten drei Monate der Tätigkeit oder wenn dies vertraglich zu erwarten ist). Bitte beachten Sie, dass dieser Schwellenwert für 2026 gilt.

Sie können sich auch freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn Sie steuerbare Leistungen erbringen und Ihr Umsatz oder der erwartete Umsatz den oben genannten Schwellenwert nicht überschreitet.

Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 8.1% (Satz für 2026). Für bestimmte Waren oder Dienstleistungen können andere Mehrwertsteuersätze gelten. Zudem können bestimmte Waren und Dienstleistungen mit 0% besteuert werden (mit Recht auf Vorsteuerabzug) oder von der Mehrwertsteuer befreit sein (ohne Recht auf Vorsteuerabzug), wie in der geltenden Mehrwertsteuergesetzgebung vorgesehen.

Nach erfolgreicher Registrierung für die Mehrwertsteuer erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung („ESTV“). Nach Erhalt der Bestätigung müssen Sie sich bei der https://eportal.admin.ch/ der ESTV registrieren, um die periodischen Mehrwertsteuerabrechnungen einzureichen.

Bei Anwendung der Saldosteuersatzmethode ist zusätzlich ein entsprechender Antrag entweder im Rahmen des Online-Registrierungsprozesses für die Mehrwertsteuer zu stellen oder, sobald Sie registriert sind, über das eportal. Bei der Saldosteuersatzmethode sind Sie nicht berechtigt, die effektiv auf Kosten angefallene Vorsteuer zurückzufordern, da durch die Anwendung des Saldosteuersatzes auf den gesamten Rechnungsbetrag (d. h. einschließlich Mehrwertsteuer) ein pauschaler Vorsteuerabzug als vorgenommen gilt. Die Höhe des Saldosteuersatzes wird von der ESTV festgelegt und hängt von der Branche und der konkreten Tätigkeit ab.

Was zur Mehrwertsteuerregistrierung gehört

Erste Schritte

Sie sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, wenn Ihr Jahresumsatz oder der erwartete Jahresumsatz CHF 100,000 übersteigt. Bitte beachten Sie, dass dieser Schwellenwert für 2026 gilt.

Wenn Sie sich nicht für die Mehrwertsteuer registrieren, obwohl Sie die oben genannte Schwelle erreicht haben, kann die SFTA eine Sanktion verhängen (Verzugszinsen und Geldstrafe). Sie können sich auch freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn Ihr Jahresumsatz die oben genannte Schwelle nicht überschreitet.

Die Frist für die Einreichung einer Mehrwertsteuererklärung ist der 60. Tag nach dem Ende des jeweiligen Zeitraums; beispielsweise endet der Meldezeitraum für das erste Quartal am 31. März, weshalb die Frist für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung und die Zahlung der fälligen Mehrwertsteuer der 31. Mai ist.

Die Nichtabführung der Mehrwertsteuer kann eine Geldstrafe und die Zahlung von Zinsen nach sich ziehen.

Unabhängig von Ihrem Registrierungsstatus für die Mehrwertsteuer sind Sie verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen.

Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, mit einem Steuerberater zu sprechen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Pflichten in Bezug auf die Mehrwertsteuer vollständig verstehen.

Die Saldosteuersatzmethode

Wenn der von Ihnen erzielte jährliche Umsatz CHF 5.024.000 nicht übersteigt und Ihre geschuldete MWST CHF 108.000 (Schwellenwert 2026) nicht übersteigt, könnten Sie berechtigt sein, die „Saldosteuersatzmethode“ zu beantragen.

Im Rahmen dieses vereinfachten Verfahrens werden Sie

Die Fahrgäste über Ihre Fahrtrechnungen mit 8.1% MWST belasten (Satz für 2026). Ihre an die ESTV geschuldete MWST berechnen, indem Sie Ihren Bruttoumsatz (d. h. einschließlich der vereinnahmten MWST) mit dem von den Steuerbehörden genehmigten Steuersatz multiplizieren. Keine Ihnen berechnete Vorsteuer zurückfordern dürfen. Nur zwei MWST-Abrechnungen pro Jahr einreichen (siehe oben), vorausgesetzt, Sie haben keine Bewilligung für die Jahresabrechnung.

Um diese Methode anzuwenden, muss ein formeller Antrag bei den Steuerbehörden eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf dieser https://www.estv.admin.ch/de/mwst-saldosteuersaetze-pauschalsteuersaetze.

Dein Uber Profil

Wenn du für die Mehrwertsteuer registriert bist, stelle sicher, dass du uns eine gültige Schweizer MWST-Registrierungsnummer angibst (indem du sie auf deiner Seite Steuerprofil / Rechnungseinstellungen hinzufügst) und dein Steuerprofil in der Uber App aktualisierst.

FAQ

Wo kann ich mich für die Mehrwertsteuer registrieren?

Die Mehrwertsteuerregistrierung erfolgt auf eigene Initiative, indem du das relevante Formular auf der Website der ESTV ausfüllst.

Wie berechne ich meinen Umsatz für umsatzsteuerliche Zwecke?

Ihr Umsatz ist die Summe der von Ihnen erbrachten Leistungen. In der Uber App entspricht dies dem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen, die Sie Uber gegenüber erbracht haben. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie für steuerliche Zwecke voraussichtlich auch den Umsatz aus allen anderen Tätigkeiten berücksichtigen müssen, die Sie außerhalb der Uber Plattform ausüben.

Wir empfehlen Ihnen, die SFTA  oder Ihren Steuerberater zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Umsatz korrekt berechnen!

Wie werden Trinkgelder aus umsatzsteuerlicher Sicht behandelt und wo finde ich die Beträge, die ich als Trinkgeld erhalten habe?

Aus Sicht der Schweizer Mehrwertsteuer gelten Trinkgelder ebenfalls als Teil der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der geschuldeten Mehrwertsteuer.

[Sie können den als Trinkgeld erhaltenen Betrag in der Uber App einsehen.]

Bitte sprechen Sie mit einem Ansprechpartner bei der SFTA und/oder mit Ihrem Steuerberater, um sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten vollständig verstehen.

Ich erhalte andere Zahlungen von Uber (z. B. Aktionen, Empfehlungen neuer Kurier*innen). Wie soll ich bezüglich der Mehrwertsteuer mit diesen Zahlungen umgehen?

In der Regel gelten diese Zahlungen als von Ihnen für Uber erbrachte Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen unterliegen in der Schweiz der Mehrwertsteuer zum Normalsatz (8.1% im Jahr 2026).

Bitte wenden Sie sich an eine Ansprechperson bei der SFTA und/oder an Ihren Steuerberater, um sicherzustellen, dass Sie die richtige steuerliche Behandlung anwenden.

Fällt eine Mehrwertsteuer auf die Servicegebühr an, die ich an Uber zahle?

Uber Eats ist bei der SFTA als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen registriert und erhebt auf seine Gebühren 8.1% Mehrwertsteuer.

Uber führt die vereinnahmte Mehrwertsteuer als Teil seiner Verpflichtung, die schweizerischen Mehrwertsteuergesetze einzuhalten, an die SFTA ab.

Zahlt Uber in meinem Namen Mehrwertsteuer?

Nein. Als selbstständig steuerpflichtige Person sind Sie für die Registrierung, Meldung und Abführung der für Sie geltenden Mehrwertsteuer und anderer Steuern an die SFTA verantwortlich.

Kann ich die Mehrwertsteuer zurückfordern/abziehen?

Sofern Sie für die Mehrwertsteuer im ordentlichen Verfahren registriert sind, können Sie die auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gezahlte Mehrwertsteuer (“Vorsteuer”) für Ihre unternehmerische Tätigkeit im Rahmen der Mehrwertsteuer abziehen. Diese Vorsteuer kann mit der von Ihnen auf die an Ihre Kunden erbrachten Lieferleistungen berechneten Mehrwertsteuer (“geschuldete Mehrwertsteuer”) verrechnet werden.

Bitte wenden Sie sich an eine Ansprechperson der SFTA oder an Ihren Steuerberater, um zu klären, ob Sie die Mehrwertsteuer abziehen oder eine Erstattung der Mehrwertsteuer erhalten können.

Wie und wann reiche ich Mehrwertsteuererklärungen ein?

Sobald Sie für die Mehrwertsteuer registriert sind, müssen Sie Ihre Mehrwertsteuererklärungen über das Onlineportal ePortal einreichen: https://eportal.admin.ch/, indem Sie auf die Rubrik "Mehrwertsteuer deklarieren" klicken, innerhalb von 60 Tagen nach Ende des entsprechenden Meldezeitraums.

Zahlungen können erfolgen, indem Sie die nach Einreichung der Mehrwertsteuererklärung generierte Rechnung begleichen oder indem Sie die folgenden Zahlungsangaben der ESTV verwenden, die auf dieser Webseite verfügbar sind: https://www.estv.admin.ch/fr/payer-la-tva. Wenn Sie diese letztere Zahlungsmethode verwenden, müssen Sie im dafür vorgesehenen Mitteilungsfeld Ihre FTA-ID oder Ihre MWST-Nummer sowie den Zahlungszweck angeben.

Sollten Sie eine ausführlichere Beratung benötigen, empfehlen wir Ihnen, mit einem Steuerberater oder einem Vertreter der ESTV zu sprechen.

Haftungsausschluss

Dieses Dokument ist allgemeiner Natur und stellt keine Rechtsberatung dar. Jede Partnerin und jeder Partner ist einzigartig, ebenso die jeweiligen steuerlichen Umstände. Daher decken die Informationen auf dieser Seite möglicherweise nicht Ihre steuerlichen Anforderungen ab, und sie sollten nicht als Ersatz dafür dienen, dass Sie eine unabhängige Steuerberatung einholen. Uber kann Ihnen für Ihre individuelle Situation keine Steuerberatung anbieten; daher empfehlen wir dringend, mit einem professionellen Steuerberater zu sprechen, um eine auf Ihre spezifischen Umstände zugeschnittene Unterstützung und Beratung zu erhalten. Die Informationen auf dieser Seite richten sich ausschließlich an Partner, die in der Schweiz tätig sind.

Die Steuersituation ist je nach Partner*in unterschiedlich. Die Informationen auf dieser Seite entsprechen möglicherweise nicht deinen Bedürfnissen in puncto steuerlicher Angelegenheiten und sollten nicht als Ersatz für unabhängige Steuerberatung dienen. Uber kann dir keine steuerliche Beratung für deine konkrete Situation anbieten. Daher empfehlen wir dir dringend, mit einem bzw. einer professionellen Steuerberater*in zu sprechen, um individuelle Hilfe und Beratung für deine konkreten Umstände zu erhalten.

Die Informationen auf dieser Seite richten sich nur an Partner*innen, die Dienste in der Schweiz anbieten.

Zuletzt aktualisiert: 15. Februar 2024