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Registrierung zur Umsatzsteuer

Grundsätzlich hast Du Dich für umsatzsteuerliche Zwecke zu registrieren, wenn der Umsatz EUR 35.000,00 im Jahr übersteigt („Kleinunternehmer-Grenze“) bzw. Du aufgrund sonstiger Bestimmungen Umsatzsteuer abzuführen hast. Wenn das Thema Umsatzsteuer neu für Dich ist, findest Du auf dieser Seite Basis-Informationen betreffend Registrierung. Die Registrierung zur Umsatzsteuer dauert ca. 1-3 Wochen.

Für Details zur Registrierung kontaktiere bitte einen Steuerberater.

Konsequenzen der Registrierung

Umsatzsteuer auf erbrachte Dienstleistungen

Die Umsatztsteuer von den von Dir verkauften Leistungen (Fahrdienstleistungen für deine Fahrgäste) ist an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Umsatzsteuer auf Betriebsausgaben

Neben dem Einheben von Umsatzsteuer, kann es sein, dass Umsatzsteuer an Dich von verschiedenen Unternehmern verrechnet wird: Uber z.B. verrechnet Dir Umsatzsteuer auf das Serviceentgelt. Von dritten Unternehmen wird Dir Umsatzsteuer auf Betriebsausgaben, wie zum Beispiel Treibstoff, verrechnet. Wenn Du zur Umsatzsteuer registriert bist, kannst Du grundsätzlich Vorsteuern von den Betriebsausgaben geltend machen.

Organisatorische Maßnahmen

Wenn Dein Gesamtumsatz als UnternehmerIn in einem Jahr mehr als EUR 35.000 beträgt, überschreitest Du die sogenannte Kleinunternehmergrenze und musst Dich zur Umsatzsteuer registrieren. Beachte, dass für steuerliche Zwecke auch die Umsätze aus außerhalb der Uber Plattform erbrachten Leistungen berücksichtigt werden müssen.

Zusätzlich fülle bitte das Formular für Deine Driver-Partner-Kategorie aus.

Erforderliche Dokumente, abrufbar unter: service.bmf.gv.at

Einzelunternehmen

  • Fragebogen Verf24 ausfüllen
  • Dokumente: Identitätsnachweis

Personengesellschaft (KG, OG)

  • Fragebogen Verf16
  • Dokumente: Identitätsnachweis, Eröffnungsbilanz, Gesellschaftsvertrag

Kapitalgesellschaft (GmbH)

  • Fragebogen Verf15 und Verf26
  • Dokumente: Identitätsnachweis der Geschäftsführer, Auszug aus dem Firmenbuch, Eröffnungsbilanz, Gesellschaftsvertrag

Hilfreich kann sein, mit einem Steuerberater zu sprechen. Hier sind einige Vorschläge:

Für Kleinunternehmer

Wenn Sie den Schwellenwert von 35.000 EUR nicht überschreiten, kommt (automatisch) die Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen der "Kleinunternehmer-Regelung" zur Anwendung.

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die ihr Unternehmen in Österreich betreiben und deren Jahresumsatz 35.000 EUR (30.000 EUR bis 31. Dezember 2019) nicht übersteigt. Für die Berechnung des Schwellenwertes muss die Umsatzsteuer fiktiv berücksichtigt werden, auch wenn der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer bezahlt. Der Schwellenwert wird also nicht überschritten, wenn die jährliche Erbringung von Transportdienstleistungen 38.500 EUR (35.000 EUR plus 10% USt.) nicht übersteigen. Der Kleinunternehmer kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Der Schwellenwert kann einmal in fünf Jahren um maximal 15% überschritten werden.

Die Folgen:

  • Auf die von Dir erbrachten Transportdienstleistungen wird keine österreichische Umsatzsteuer fällig;
  • Auf die von Dir erbrachten Partnerverfügbarkeitsleistungen wird keine österreichische Umsatzsteuer fällig;
  • Du kannst die österreichische Umsatzsteuer auf von Uber an Dich erbrachte elektronische Dienstleistungen nicht zurückfordern;
  • Du kannst die österreichische Umsatzsteuer auf geschäftliche Kosten nicht zurückfordern.

Wenn Du meinst, dass die „Kleinunternehmer-regelung“ (Befreiung von der Umsatzsteuer) für Dich nachteilig ist (z.B. durch hohe Vorsteuer in der Startphase; Kunden sind hauptsächlich Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind), kannst Du darauf verzichten (Optionserklärung) und das "Allgemeine Umsatzsteuerregime" anwenden.

Uber Profil - Umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer

Bitte stelle uns Deine gültige UID-Nummer zur Verfügung (indem Du diese Deinem Steuerprofil / Deinen Rechnungseinstellungen hinzufügst) und aktualisiere Dein Steuerprofil in der Uber App.

FAQ

  • Dein Umsatz ist die Summe aller Leistungen, die Du erbracht hast. In der Uber App sind dies die den Fahrgästen in Rechnung gestellten Beträge. Beachte, dass für steuerliche Zwecke auch die Umsätze aus außerhalb der Uber Plattform erbrachten Leistungen in Deine Steuererklärung aufgenommen werden müssen. Die Homepage des BMF bietet nützliche Informationen dazu: bmf.gv.at

    Wir empfehlen Dir, mit Deinem Finanzamt oder Steuerberater Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass Du den Umsatz richtig berechnest!

  • Wenn ein in Österreich ansässiges Unternehmen einen Jahresumsatz von 35.000 EUR oder weniger hat und für das Kalenderjahr keine Umsatzsteuer zahlen muss, muss es sich nicht für eine Umsatzsteuernummer registrieren lassen oder eine Umsatzsteuererklärung abgeben ("Kleinunternehmerregelung").

    Es ist jedoch weiterhin möglich, sich für das "Allgemeine Umsatzsteuerregime" zu entscheiden (bis Bescheiderlassung für das relevante Jahr). Diese Option ist mindestens 5 Jahre gültig.

  • Ja, Sie können in die generelle Umsatzsteuerpflicht optieren (Formular U12).

  • Es ist nie zu spät. Wir empfehlen dir ausdrücklich, das Finanzamt und/oder deinen Steuerberater zu konsultieren, um deine persönliche Situation zu dokumentieren und zu regeln. Anhand der bereitgestellten Geschäftsdaten (Startdatum deiner gewerblichen Tätigkeit und seit diesem Datum erzielte Umsätze) kann das Finanzamt die aus den vergangenen Jahren geschuldete Umsatzsteuer berechnen.

  • Um Deine umsatzsteuerlichen Pflichten zu erfüllen, empfehlen wir Dir:

    • Deine Umsatzsteuervoranmeldungen regelmäßig (monatlich oder quartalsweise) abzugeben (Formular U30)
    • Deine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben (Formular U1)

    Weitere Informationen kannst Du auf der Homepage des BMF finden: bmf.gv.at

  • Für gewöhnlich gelten diese Zahlungen als Entgelt für Leistungen die Du an Uber erbringst . Beispiele für solche Rechnungen sind:

    • Empfehlungen: : Wenn ein Bekannter von Dir auf Deine Empfehlung Fahrer von Uber wird, hilft das auch Uber sehr. Dafür könntest Du eine Abgeltung für Deine Dienstleistung der Empfehlung, die Du an Uber erbringst, erhalten
    • Verfügbarkeits-Service: Wenn Du für einen bestimmten Zeitraum für Uber zur Erbringung von Transportleistungen verfügbar bist, ist dies ebenfalls eine Leistung, die von Dir an Uber erbracht wird.

    Du könntest auch andere Einkünfte von den Fahrgästen erzielen:

    • Reinigungsgebühren: Gebühren, die Du von Fahrgästen für die Verschmutzung des Fahrzeuges einhebst
    • Gebühr für verlorene Gegenstände: Gebühren, die Du von Fahrgästen einhebst, wenn Du einen im Fahrzeug liegengelassenen Gegenstand dem Eigentümer zurückbringst.

    Bitte sprich mit dem Finanzamt und/oder Deinem Steuerberater um sicherzustellen, dass Du diese Fälle steuerlich richtig behandelst.

  • Die Erklärungen können online über FinanzOnline abgegeben werden. Wenn Du die „Verf Fragebögen“ abgegeben hast, solltest Du automatisch die online-Zugänge erhalten, die Dir Zugang zu dem Web-Portal verschaffen. Wir empfehlen mit dem Finanzamt oder mit Deinem Steuerberater zu sprechen, um sicherzugehen, dass Du alle Regelungen befolgst.

  • Was beinhaltet sie? Deine Zusammenfassung ist ein Dokument, das eine detaillierte Aufschlüsselung Deiner Einkünfte (Bruttofahrpreise) und möglichen Betriebsausgaben enthält. Es handelt sich dabei nicht um ein amtliches Steuerdokument. Es könnte jedoch Dir oder Deinem Steuerberater beim Ausfüllen Deiner Steuererklärung helfen.

    Wer erhält die Meldung? Falls du mit Uber fährst, wirst Du eine Zusammenfassung erhalten. Jeder Uber-Partner bekommt eine.

    Wo kann die Meldung abgerufen werden? Du kannst Deine Zusammenfassung einsehen, indem Du Dich auf partners.uber.com einloggst und auf „Steuer-Zusammenfassung“ klickst.

    Wann ist die Meldung verfügbar? Deine Zusammenfassung wird einmal monatlich erstellt.

    Die von Dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird in der Zusammenfassung (und in den Rechnungen an Deine Kunden) ausgewiesen, jedoch nur nachdem Du die Seite mit Deinem Steuerprofil/Deinen Rechnungseinstellungen mit Deinen Umsatzsteueranmeldedaten aktualisiert hast.

    Im Folgenden eine Erläuterung gängiger Begriffe:

    • Uber-Bruttofahrpreis: Dies ist der volle Fahrpreis, den Du Fahrgästen berechnest und in Rechnung gestellt hast. Dieser beinhaltet die von Dir gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer.
    • Umsatzsteuer auf die Beförderung: Dies ist der Anteil des Fahrpreises, den Du berechnet hast und der die Umsatzsteuer ist. Der Preis versteht sich einschließlich Umsatzsteuer (zum Steuersatz von 10% in Österreich).
    • Uber-Fahrservicegebühr: Dies ist die Gebühr, die Dir Uber berechnet hat. Sie wird vom Uber-Bruttofahrpreis abgezogen
  • Bitte beachten Sie die von KPMG erstellten Steuererklärungen

Jeder unserer Partner ist einzigartig und so verhält es sich auch mit deren jeweiliger Steuersituation. Aus diesem Grund können die auf dieser Seite verfügbar gemachten Informationen Deinen Einzelfall gegebenenfalls nicht abdecken und dürfen auch nicht als Ersatz für die Einholung unabhängiger Steuerberatung dienen. Leider kann Uber Dir keine auf Dich abgestimmte Steuerberatung anbieten. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend, einen zugelassenen Steuerberater aufzusuchen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Du auf Deine Situation zugeschnittene Steuerberatung erhältst, die Deinen Einzelfall berücksichtigt. Die Informationen auf dieser Seite betreffen ausschließlich Leser mit Unternehmenssitz in Österreich.

Last updated: July 2021