Erweitere deine Umsatzmöglichkeiten und profitiere von zusätzlichen Vorteilen!
Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue kantonale Taxigesetz in Zürich in Kraft. Als unabhängiger Fahrer hast du die Möglichkeit, deine Umsatze zu erweitern. Indem du zusätzlich zu deinen Limousinen-Aktivitäten auch als unabhängiger Taxifahrer tätig wirst, kannst du folgende Vorteile geniessen:
Vorteile für dich als Taxifahrer
- Attraktive Service-Gebühren
Nur 10% Servicegebühren für Fahrten mit dem Produkt “Uber Taxi”.
Reduzierte Gebühren von 20% für 3 Monate auf alle anderen Uber-Produkten (UberX, Comfort, Black etc.).
- Erweitere deinen Kundenstamm
Biete Fahrten mit der Option “Uber Taxi” an – ein exklusives Produkt nur für Taxifahrer/innen.
- Diversifizierte Umsatzmöglichkeiten
Du kannst deine Umsatzmöglichkeiten durch die zusätzliche Tätigkeit als unabhängiger Taxifahrer erweitern.
Hier sind einige häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten:
Wie viel kostet die Taxi-Lizenz?
Die Gebühren für eine Züricher Taxilizenz beträgt zwischen 200 CHF – 400 CHF.
Wenn du als unabhängiger Taxifahrer die Uber-App nutzt, kannst du von folgenden Vorteilen profitieren:
- Attraktive Service-Gebühren: 10% auf das Uber Taxi Produkt und reduzierte Gebühren von 20% für 3 Monate auf allen anderen Uber-Produkten.
Welche Sprachkenntnisse benötige ich?
Wenn du bereits fliessend Deutsch sprichst und B1 nachweisen kannst, steht deinem Weg zum Taxifahrer in Zürich nichts mehr im Wege.
Wenn du B1 Deutsch sprichst, es aber nicht nachweisen kannst, kannst du bei verschiedenen Sprachschulen wie z.B. der Sprachschule Italk ein Zertifikat ablegen, damit du die mündliche Gleichwertigkeit von B1 nachweisen kannst.
Wie lange dauert die Beantragung?
Die Beantragung eines Taxi-Ausweises dauert nicht länger als 20 Minuten, wenn du alle Unterlagen hast.
Die Bearbeitungsfrist nach Empfang des vollständigen Dossiers beträgt bis zu 14 Arbeitstage.
Wenn du Fragen oder Bedenken hast, kannst du dich an einen unserer Experten wenden und um einen Rückruf bitten.
Kann ich weiterhin die anderen Produkte in der Uber-App nutzen, wenn ich Taxifahrer werde?
Du kannst die App ganz normal nutzen. Aber darüber hinaus kannst du deine Umsatzmöglichkeiten mit einer Taxilizenz diversifizieren, indem du eben auf das neue Uber Taxi Produkt zurückgreifen kannst.
Was, wenn ich in einem anderen Kanton lebe?
Kein Problem. Auch als Einwohner eines anderen Kantons kannst du einen Zürcher Taxi-Ausweis beantragen.
Was, wenn ich bereits Züricher Taxifahrer bin?
Du kannst deine bestehende kantonale Taxilizenz in deinem Uber Profil hochladen und auch du wirst anschliessend von den niedrigeren Servicegebühren und dem Uber Taxi Produkt profitieren.
Ich bin ausserkantonaler Taxifahrer, was bedeutet dies für mich?
Taxifahrerinnen und Taxifahrer mit einer ausserkantonalen Bewilligung dürfen im Kanton Zürich folgende Dienstleistungen ausführen:
Vorteile:
- Fahrgäste absetzen und auf der direkten Rückfahrt neue Fahrgäste mit Zielort ausserhalb des Kantons aufnehmen
- auf Bestellung hin Fahrten zu einem beliebigen Zielort durchführen.
- Ausserkantonale Taxis benötigen Zusatzbewilligungen für Taxiausweis und Taxifahrzeug Bewilligung des Kantons Zürich, wenn sie Fahrten mit Abfahrts- und Zielort im Kanton Zürich (sog. Binnenfahrten) anbieten.
Kann ich Taxifahrer werden, wenn ich eine GmbH habe?
Kein Problem. Du kannst Taxifahrer werden, auch wenn du eine eigene GmbH hast.
Was brauche ich, um Taxifahrer im Kanton Zürich zu werden?
- Wohn- und Zustelladresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Taxifahrerin oder des Taxifahrers
- Kopie des Führerausweises mit Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (Kat. B inkl. Code 121), sog. Führerausweis BPT
- Sprachnachweis Niveau B1 (weitere Informationen unter «Informationen zum Sprachnachweis»)
- Strafregisterauszug, nicht älter als drei Monate (Bestellung Strafregisterausweis)
- Auszug aus dem Informationssystem Verkehrszulassung, nicht älter als drei Monate (Bestellung IVZ-Auszug)
- Aktuelles Passfoto
Wo kann ich die Taxilizenz beantragen?
Entweder auf der Webseite oder persönlich beim Strassenverkehrsamt (Strassenverkehrsamt Zürich, Uetlibergstrasse 301, 8063 Zürich und Strassenverkehrsamt Winterthur, Taggenbergstrasse 1, 8408 Winterthur-Wülflingen).
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