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Uber kann bis auf Weiteres sein Geschäft fortsetzen. Auf Bitten der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat heute das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugesichert, dass vor einer Entscheidung der Kammer im vorläufigen Rechtsschutzverfahren von einer Vollstreckung des gegenüber Uber ausgesprochene Verbots abgesehen wird. Damit kann Uber seine App weiter betreiben. Das Verwaltungsgericht folgt hiermit dem Schritt des Verwaltungsgerichts Hamburg von vor wenigen Wochen.

Fabien Nestmann, Sprecher Uber Deutschland, begrüßt die Entscheidung:

“Das sind sehr gute Neuigkeiten für Berlin und allgemein für all diejenigen, die Optionen der Zukunft, wie die von Uber, heute schon aktiv nutzen. Wir freuen uns darauf, unsere innovative Lösung UberPOP und unsere traditionelle Option UberBlack weiterhin in Berlin und anderen Städten Deutschlands anzubieten und es so jedem zu ermöglichen, die für ihn beste Option der Fortbewegung zu finden. Wir setzen auf einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten und befürworten die Diskussion um Regeln, die für neue Technologiedienste gebraucht werden. Unser hauptsächliches Anliegen ist hierbei die Sicherheit aller und die Zuverlässigkeit.

Ich möchte nochmals betonen, dass alle Fahrten – und damit alle Fahrenden – bei Uber versichert sind.”