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  • Landgericht Frankfurt hebt einstweilige Verfügung auf
  • uberPop ist eine legitime Alternative und Bereicherung für die mobile Gesellschaft in Deutschland
  • Uber begrüßt Dialogbereitschaft aus Politik und Wissenschaft

 

Frankfurt, 16. September 2014 –  Das Landgericht Frankfurt hat heute die am 25. August 2014 erlassene einstweilige Verfügung gegen den Dienst uberPOP aufgehoben. Damit ist der Antrag der Taxi Deutschland zurückgewiesen. Uber begrüßt diese Entscheidung und sieht sich damit in seiner bisherigen Haltung und Rechtsauffassung bestätigt.

„Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt hin zur Anerkennung von Uber als innovative und legitime Bereicherung für die mobile Gesellschaft in Deutschland“, sagt Fabien Nestmann, Sprecher von Uber Deutschland. „Klar ist: Wir haben nicht die Absicht, traditionelle Taxidienstleistungen zu verdrängen. Wir glauben an die Wahlfreiheit und wir vertrauen auf die deutschen Verbraucher. Deshalb freuen wir uns, dass mit der Entscheidung zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung Uber weiterhin sein besseres, sichereres und günstigeres Angebot für alle anbieten kann. Zudem begrüßen wir ausdrücklich die Anregung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und anderen politischen Entscheidern, in einen offenen Dialog einzutreten. Wir stehen dafür bereit.“

Uber ist Teil einer breiteren Veränderung, die traditionelle Formen des Transports ergänzen wird. Uber bietet neue und bessere Services für Passagiere und leistet einen Beitrag zu mehr Wahlfreiheit, Umweltschutz und Kosteneffizienz. Uber ist billiger, flexibler und auch in Regionen verfügbar, die von traditionellen Taxidiensten oder dem öffentlichen Nahverkehr nur wenig versorgt werden. Damit erhöht Uber gleichzeitig die individuellen Beförderungsoptionen für alle. Zudem sorgt Uber für eine bessere Auslastung der Fahrzeuge, die ohnehin auf den Straßen unterwegs sind, und leistet so einen positiven Beitrag für unsere Umwelt.

Uber Sprecher Fabien Nestmann begrüßt Entscheidung vom Landgericht Frankfurt zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung gegen UberPOP (16.09.2014)