
Leitfaden zu den wichtigsten Rechten und Pflichten
Einführung
In Österreich können sich nur nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz konzessionierte Unternehmer für die Nutzung der Uber App registrieren. Zwischen ihnen und Uber besteht eine direkte Partnerschaft. Um die Uber App nutzen zu können, muss man entweder selbst Mietwagenunternehmer sein oder bei einem entsprechenden Unternehmen angestellt sein. Dieses Anstellungsverhältnis beinhaltet auch eine Reihe von Rechten und Pflichten. Deren Einhaltung ist nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern auch rechtlich verpflichtend.
Mit diesem Leitfaden wollen wir einen vereinfachten Überblick geben, der dir als erste Orientierung dienen kann. Genaue Details erhältst du bei staatlichen Stellen, wie z.B. der Arbeiterkammer, bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern. Bevor du diese Stellen jedoch um Rat bittest, sollten potentielle Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und -nehmer im besten Fall zuerst direkt miteinander geregelt werden.
Die hier enthaltenen Informationen sollen einen Überblick über allgemeine und öffentlich zugängliche Informationen über geltende Vorschriften ermöglichen. Weder Uber noch seine Vertreter können Rechtsberatung jeglicher Art anbieten, zumal eine solche weitgehend von der jeweiligen individuellen Situation abhängen würde. Obwohl unsere diesem Inhalt zugrunde liegende Recherche sorgfältig durchgeführt wurde, ist es möglich, dass Aussagen falsch, unvollständig oder veraltet sind. Unter keinen Umständen kann und soll professionelle Beratung dadurch ersetzt werden.
Anstellungsverhältnis
Wer als Fahrer tätig sein will und kein selbstständiger Unternehmer ist, muss in einem rechtmäßigen Anstellungsverhältnis mit einem entsprechenden Unternehmen stehen und bereits bei der Sozialversicherung angemeldet sein, bevor die erste Arbeitstätigkeit aufgenommen wird. Die Parteien eines Arbeitsverhältnisses müssen die Regeln des Arbeitsrechts beachten.Im Detail sind diese in den entsprechendem Gesetzen sowie im dem geltenden Kollektivvertrag einzusehen.
Geregelte Arbeitszeit
Die wöchentliche Regelarbeitszeit bei Vollbeschäftigung liegt laut Mietwagen- und Taxikollektivvertrag bei 45 (Mietwagen) bzw. 55 Stunden (Taxi). Als Grundregel (Ausnahmen sind möglich) gilt, dass pro Tag eine Arbeitszeit von 12 Stunden nicht überschritten werden darf. Darüber hinaus ist zu beachten, dass in einer einzelnen Woche 60 Arbeitsstunden nicht überschritten werden dürfen und über einen Referenzzeitraum von 26 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit nicht mehr als 55 Stunden betragen darf. Wichtig ist, dass die Arbeitszeit mit dem Anstellungsverhältnis übereinstimmt. Wer nur in Teilzeit arbeitet, kann auch nur die dafür vorgesehene Arbeitszeit arbeiten. Dies gilt auch für eine geringfügige Beschäftigung.
Entlohnung
Jeder Arbeiter und Angestellte hat das Recht auf eine faire und rechtzeitige Entlohnung. Die Mindestentlohnung ist im Kollektivvertrag verankert.
Weisungspflicht
Arbeitnehmer unterliegen den Weisungen ihres Arbeitgebers. Dies bedeutet, dass Weisungen bezüglich der Arbeit auszuführen sind. Dies sind beispielsweise Dienstanweisungen bezüglich der Aufträge, Einsatzzeiten und Ähnliches, unter der Voraussetzung, dass diese mit den existierenden rechtlichen Vorgaben im Einklang stehen.
Veröffentlicht von Uber Editor
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