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Registrierung zur Umsatzsteuer

Wenn du Dienstleistungen von einem im Ausland ansässigen Unternehmen (z. B. Uber mit Sitz in den Niederlanden) beziehst oder an ein Unternehmen (wie Uber) in einem anderen EU-Land erbringst, musst du möglicherweise eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen. Falls du damit noch keine Erfahrung hast, findest du hier die Grundlagen des Anmeldeverfahrens. Die Anmeldung zur Umsatzsteuer dauert ca. zwei bis sechs Wochen.

Die Informationen auf dieser Website betreffen dich nicht, wenn du in Berlin unterwegs bist. Um zu erfahren, welche Kriterien und Anforderungen an eine Anmeldung für dich gelten, kontaktiere bitte einen Steuerberater.

Konsequenzen der Registrierung

Umsatzsteuer auf erbrachte Dienstleistungen

Die Umsatzsteuer auf die von dir verkauften Dienstleistungen (Beförderungsleistungen für deine Fahrgäste) ist über die jährliche Umsatzsteuererklärung und die periodische Umsatzsteuervoranmeldung an das zuständige Finanzamt abzuführen. Deine Pflichten mit Blick auf die Steuererklärung werden im Abschnitt „Wie stelle ich die Einhaltung meiner steuerlichen Pflichten sicher?“ (in Block 6) erläutert.

Umsatzsteuer auf Betriebsausgaben

Umsatzsteuer kann nicht nur vom Finanzamt erhoben, sondern auch von verschiedenen Dritten berechnet werden, z. B. auf Betriebsausgaben wie Treibstoff und Fahrzeugreparaturen. Wenn du Umsatzsteuer angemeldet hast, kannst du die entsprechenden Beträge als Vorsteuer gegenüber der gezahlten Umsatzsteuer geltend machen.

Organisatorische Maßnahmen

Wenn dein vorangegangener Jahresumsatz mehr als EUR 22.000 beträgt oder darunter liegt, aber der Umsatz für das laufende Jahr EUR 50.000 voraussichtlich übersteigt, musst du Umsatzsteuer anmelden. Bei der Gründung eines neuen Gewerbes muss der voraussichtliche Umsatz für das laufende Kalenderjahr berücksichtigt werden. Wird die Grenze von EUR 22.000 überschritten, musst du Umsatzsteuer anmelden (volle Umsatzsteuerpflicht). Wenn dein Umsatz diese Grenze nicht übersteigt, kannst du dennoch freiwillig Umsatzsteuer anmelden oder die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung beantragen. Weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung sind auf dieser Website enthalten oder können auf der Website des zuständigen Finanzamtes abgerufen werden. Bitte fülle zusätzlich die folgenden Formulare für deine jeweilige Kategorie als Partner-Fahrer aus:

Einzelunternehmer

  • Formular: “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit“ (Nr. 2017FsEEU011NET – kann sich im Falle einer Überarbeitung ändern). Kreuze die entsprechenden Kästchen an, um dem Finanzamt mitzuteilen, dass du eine USt-IdNr. zur Erbringung innergemeinschaftlicher Dienstleistungen benötigst
  • Dokumente: Personalausweis; Handelsregisterauszug (sofern vorhanden)

Personengesellschaft (KG)

  • Formular: “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gründung einer Personengesellschaft“ (Nr. 2017FsEPG021NET – kann sich im Falle einer Überarbeitung ändern). Kreuze die entsprechenden Kästchen an, um dem Finanzamt mitzuteilen, dass du eine USt-IdNr. zur Erbringung innergemeinschaftlicher Dienstleistungen benötigst
  • Dokumente: Personalausweise; Eröffnungsbilanz; Gesellschaftsvertrag; Handelsregisterauszug

Kapitalgesellschaft (GmbH)

  • Formular: “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gründung einer Kapitalgesellschaft“ (Nr. 2017FsEKapG041NET – kann sich im Falle einer Überarbeitung ändern). Kreuze die entsprechenden Kästchen an, um dem Finanzamt mitzuteilen, dass du eine USt-IdNr. zur Erbringung innergemeinschaftlicher Dienstleistungen benötigst
  • Dokumente: Personalausweis des Geschäftsführers; Handelsregisterauszug; Eröffnungsbilanz; Gesellschaftsvertrag

Wir empfehlen dir, mit einem Steuerberater zu sprechen. Hier findest du unseren Vorschlag:

Für Kleinunternehmer

Wenn dein vorangegangener Jahresumsatz unter EUR 22.000 liegt, kannst du eine Anmeldung als Kleinunternehmer beantragen. Außerdem darf der voraussichtliche Umsatz für das laufende Jahr EUR 50.000 nicht übersteigen, und du darfst deine USt-IdNr. ausschließlich für den Erwerb von Dienstleistungen aus dem Ausland (z. B. von Uber in den Niederlanden) verwenden. Bei der Gründung eines neuen Gewerbes muss der voraussichtliche Umsatz für das laufende Kalenderjahr berücksichtigt werden. Er darf EUR 22.000 nicht übersteigen.

Anders als bei einer vollen Umsatzsteuerpflicht

  • berechnest du keine Umsatzsteuer auf deine Dienstleistungen;
  • kannst du keinen Vorsteuerabzug auf deine Erwerbe geltend machen;
  • meldest und zahlst du Umsatzsteuer auf deine im Ausland erworbenen Dienstleistungen (gemäß dem „Reverse Charge“-Verfahren) und
  • meldest du Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern.

Auch wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, bist du verpflichtet, Uber eine gültige USt-IdNr. mitzuteilen (da Uber grenzüberschreitende Dienstleistungen an dich erbringt).

Weitere Informationen über die Kleinunternehmerregelung findest du unter folgendem link

Ihr Uber Profil

Uber Profil – Kleinunternehmer

Bitte stelle uns deine gültige USt-IdNr. zur Verfügung (indem du diese deinem Steuerprofil/deinen Rechnungseinstellungen hinzufügst) und aktualisiere dein Steuerprofil in der Uber App. Wähle die Option „Kleinunternehmer“ aus.

Unternehmer

Bitte stelle uns deine gültige USt-IdNr. zur Verfügung (indem du diese deinem Steuerprofil/deinen Rechnungseinstellungen hinzufügst) und aktualisiere dein Steuerprofil in der Uber App.

Fragen & Antworten

  • Dein Umsatz ist die Summe aller Dienstleistungen, die du erbracht hast, und zwar im Falle der Uber App für deine Fahrgäste. Für steuerliche Zwecke müssen voraussichtlich auch die Umsätze aus nicht über die Uber-Plattform erbrachten Dienstleistungen in deine Steuererklärung aufgenommen werden.

    Wir empfehlen dir, mit dem Finanzamt, der Handelskammer und/oder deinem Steuerberater Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass du deinen Umsatz richtig berechnest!

  • Ja, als Partner-Fahrer musst du ein Gewerbe anmelden. Anbei findest du einige Beispiele, die eventuell auf deine persönliche Situation anwendbar sind: Falls du noch kein Gewerbe angemeldet hast, musst du zunächst die für dich zuständige Behörde finden. Diese könnte dein Gewerbeamt, deine Handelskammer oder deine Aufsichtsbehörde vor Ort sein. In der Regel bieten die zuständigen Behörden das relevante Formular (Gewerbeanmeldung) auf ihrer Website zum Download an. Dieses Formular muss ausgefüllt an die zuständige Behörde geschickt werden.

    Falls du schon ein Einzelunternehmen angemeldet hast, musst du die zuständigen Behörden informieren, dass du nun ein neues Gewerbe betreiben möchtest. Nutze dafür das Formular „Gewerbeummeldung“.

    Wenn du schon eine KG oder GmbH angemeldet hast, musst du deren Status ändern, da du in einem neuen Gewerbe tätig wirst. Konsultiere in diesem Fall einen Notar.

    Das Anmeldeverfahren dauert zwei bis vier Wochen.

    Die folgende Website enthält nähere Informationen zu den Anforderungen: https://www.ihk.de (du findest die Informationen, indem du auf die lokale Vertretung der Handelskammer klickst).

    Bitte beachte, dass du nach Abschluss der Gewerbeanmeldung nicht automatisch Umsatzsteuer angemeldet hast, sondern zusätzlich eine USt-IdNr. beantragen musst.

  • Bitte spreche mit deinem Steuerberater, um sicherzustellen, dass du diese Fälle steuerlich richtig abrechnest.

  • Dein vorangegangener Jahresumsatz übersteigt EUR 22.000: Du bist voll umsatzsteuerpflichtig. Dein vorangegangener Jahresumsatz liegt unter EUR 22.000, und dein Umsatz für das laufende Jahr übersteigt EUR 50.000 voraussichtlich nicht: Du kannst wählen, ob du als voll umsatzsteuerpflichtig eingestuft werden möchtest. Entscheidest du dich gegen die Einstufung als voll umsatzsteuerpflichtig, musst du die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung beantragen. Du gründest ein neues Gewerbe: Der voraussichtliche Umsatz für das laufende Kalenderjahr muss berücksichtigt werden. Wird die Grenze von EUR 22.000 überschritten, bist du voll umsatzsteuerpflichtig.

    Bei der Ermittlung der Umsatzgrenzen, die für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung maßgeblich sind, sind die Bestimmungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes zu beachten. Wir empfehlen dir, mit einem Steuerberater zu sprechen.

  • Du kannst dich nach der allgemeinen Umsatzsteuerregelung für die Anmeldung der Umsatzsteuer entscheiden. In diesem Fall stellst du deinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung und kannst einen Vorsteuerabzug für Betriebsausgaben geltend machen.

    Wenn du diese Option wählst, entferne in deinem Uber-Profil bitte das Häkchen bei „Kleinunternehmer“.

    Bitte konsultiere deinen Steuerberater, um weitere Informationen zu erhalten.

  • Es ist nie zu spät. Wir empfehlen dir ausdrücklich, das Finanzamt und/oder deinen Steuerberater zu konsultieren, um deine persönliche Situation zu dokumentieren und zu regeln. Anhand der bereitgestellten Geschäftsdaten (Startdatum deiner gewerblichen Tätigkeit und seit diesem Datum erzielte Umsätze) kann das Finanzamt die aus den vergangenen Jahren geschuldete Umsatzsteuer berechnen.

  • Um deinen umsatzsteuerlichen Pflichten nachzukommen, solltest du

    • die periodische Umsatzsteuervoranmeldung online über Elster (Formular USt 1A) einreichen;
    • die jährliche Umsatzsteuererklärung online über Elster (Formular USt 2A 501) einreichen.

    Zusammenfassende Meldung:

    Falls du Dienstleistungen an Uber erbringst, musst du diese sowohl in deiner periodischen Umsatzsteuervoranmeldung und jährlichen Umsatzsteuererklärung als auch in deiner Zusammenfassenden Meldung ausweisen. Weitere Informationen hierzu findest du auf der Website des Finanzamtes.

    Bitte konsultiere einen Steuerberater, um zu erfahren, welche Termine für deine Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung gelten.

  • Du wirst über die Uber BV in den Niederlanden beauftragt. Daher musst du gemäß den EU-Umsatzsteuervorschriften ein Reverse Charge der deutschen Umsatzsteuer von 19 % auf die Uber-Servicegebühr durchführen. Das bedeutet für dich Folgendes: Uber berechnet in ihren Rechnungen über Servicegebühren keine Umsatzsteuer.

    Du solltest auf diese Uber-Rechnungen über Servicegebühren die deutsche Umsatzsteuer von 19 % selbst bemessen. Du solltest diese Umsatzsteuer in deiner Umsatzsteuererklärung angeben.

    Für dich kann diese Umsatzsteuer entweder neutral sein oder sie muss ggf. in Abhängigkeit von deiner Umsatzsteuerbehandlung an die deutschen Finanzbehörden abgeführt werden. Bitte konsultiere deinen Steuerberater, um weitere Informationen zu erhalten.

  • USt-IdNr. der Uber BV: NL 8520 71589 B01.

  • Was beinhaltet sie?

    Deine Zusammenfassende Meldung ist ein Dokument, das eine detaillierte Aufschlüsselung deiner Einkünfte (Bruttofahrpreise) und möglichen Betriebsausgaben enthält. Es handelt sich dabei nicht um ein amtliches Steuerdokument. Es könnte jedoch dir oder deinem Steuerberater beim Ausfüllen deiner Steuererklärung helfen.

    Wer erhält die Meldung?

    Falls du über Uber fährst, wirst du eine Zusammenfassende Meldung erhalten. Jeder Uber-Partner bekommt eine.

    Wo kann die Meldung abgerufen werden?

    Du kannst deine Zusammenfassenden Meldungen einsehen, indem du dich auf partners.uber.com einloggst und auf „Zusammenfassende Meldung“ klickst.

    Wann ist die Meldung verfügbar?

    Deine Zusammenfassende Meldung wird einmal monatlich erstellt. Die von dir berechnete Umsatzsteuer wird in der Zusammenfassenden Meldung (und in den Rechnungen an deine Kunden) ausgewiesen, jedoch nur nachdem du die Seite mit deinem Steuerprofil/deinen Rechnungseinstellungen mit deinen Umsatzsteueranmeldedaten aktualisiert hast.

    Im Folgenden eine Erläuterung gängiger Begriffe:

    • Uber-Bruttofahrpreis: Dies ist der volle Fahrpreis, den du Fahrgästen berechnet und in Rechnung gestellt hast. Dieser beinhaltet die von dir gegebenenfalls berechnete Umsatzsteuer.
    • Umsatzsteuer auf die Beförderung: Dies ist der Anteil des Fahrpreises, den du berechnet hast und der die Umsatzsteuer ist. Der Preis versteht sich einschließlich Umsatzsteuer (zum Steuersatz von 19 % in Deutschland).
    • Uber-Fahrservicegebühr: Dies ist die Gebühr, die dir Uber berechnet hat. Sie wird vom Uber-Bruttofahrpreis abgezogen.
  • Bitte beachten Sie die von KPMG erstellten Steuererklärungen

Jeder unserer Partner ist einzigartig. Dies gilt auch für die jeweilige Steuersituation jedes Partners. Entsprechend können die Informationen auf dieser Seite deine steuerlichen Anforderungen möglicherweise nicht abdecken und sind nicht als unabhängige steuerliche Beratung anzusehen. Uber kann dir für deinen konkreten Einzelfall keine Steuerberatung leisten. Daher raten wir dir dringend, einen Steuerberater hinzuziehen, um eine auf deine spezifischen Umstände angepasste Unterstützung und Beratung zu erhalten. Die Informationen auf dieser Seite richten sich ausschließlich an die Zielgruppe in Deutschland, jedoch nicht an Uber-Partner in Berlin.

Last update: 30.04.2023